Allgemeine Geschäftsbedingungen für Websites
Fassung 1.0 vom 29. Oktober 2026.
Anbieter: Tolunay Karasu, Kordo Web, Landshuter Straße 21, 84180 Loiching (im Folgenden „Anbieter“).
Teil A – Erstellung einer Website (Werkvertrag)
1. Geltung und Vertragsschluss
1.1 Diese Bedingungen gelten für Verträge über die Erstellung von Websites und für Betreuungsverträge (Teil B). Kordo Web richtet sich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, an Vereine und Stiftungen sowie an juristische Personen des öffentlichen Rechts, nicht an Verbraucher.
1.2 Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot des Anbieters in Textform annimmt. Es gelten in dieser Reihenfolge: das Angebot, diese Bedingungen, das Gesetz. Bedingungen des Kunden gelten nicht.
1.3 Verträge über die Software Kordo sind davon getrennt; für sie gilt der Nutzungsvertrag Kordo mit seinen Anlagen.
2. Leistung
2.1 Der Anbieter erstellt die Website, die das Angebot beschreibt: Paket, Seiten, Funktionen und Korrekturrunden. Die Website ist bei Abnahme eine statische Website nach dem Stand der Technik. Ab Werk hat sie keine Cookies, kein Tracking und keine Inhalte, die von Servern Dritter geladen werden, sofern das Angebot nichts anderes nennt.
2.2 Nicht enthalten ist, sofern das Angebot es nicht ausdrücklich aufführt:
- Logo und Gestaltung einer Marke;
- Fotos (außer Zuschnitt) und Texte von Grund auf;
- weitere KI-Bilder und -Filme über den Kopf der Startseite hinaus;
- Rechtstexte;
- Domain, Hosting und E-Mail-Postfächer;
- Anzeigen bei Suchmaschinen oder sozialen Netzwerken;
- Übersetzungen;
- Umzug von E-Mail-Postfächern;
- Pflege nach der Übergabe;
- Online-Shop, Bestell-, Buchungs- oder Bezahlfunktionen;
- Aussagen, für die besondere Werberegeln gelten, etwa zu Gesundheit, Finanzprodukten oder Lebensmitteln; solche Texte liefert der Kunde.
2.3 Texte und Code entstehen mit KI-Unterstützung und werden vom Anbieter geprüft und bearbeitet. Den Kopf der Startseite gestaltet der Anbieter mit einem Bild (Paket S) bzw. einem kurzen Film (Pakete M und L), die er mit einem KI-Dienst erzeugt. Bild und Film zeigen Stimmung und die Sache des Kunden. Sie zeigen keine Menschen, die als sein Team oder seine Kunden echt wirken, und nie Belege seiner Arbeit wie Vorher-nachher, Referenzen oder Gerichte seines Hauses. Auf der Website sind sie dauerhaft als mit KI erzeugt gekennzeichnet (Art. 50 Abs. 4 KI-Verordnung); der Kunde lässt die Kennzeichnung stehen. Personenbezogene Angaben des Kunden gibt der Anbieter nicht in KI-Dienste; Namen und Fotos setzt er selbst ein. An Bild und Film besteht in der Regel kein Urheberrecht. Der Kunde darf sie nach 8.1 nutzen, soweit die Bedingungen des KI-Dienstes es zulassen; ein ausschließliches Recht sagt der Anbieter nicht zu. Für 4.2 genügt bei Bild und Film, dass der Anbieter sie nicht bewusst an Werke, Marken oder Personen Dritter anlehnt.
2.4 Aussagen in Werbung, auf der Website des Anbieters oder im Gespräch sind keine Beschaffenheitsangaben. Maßgeblich ist das Angebot. Der Anbieter sagt keinen Erfolg zu, etwa mehr Bewerbungen, Anfragen oder eine bestimmte Platzierung in Suchmaschinen, und keine Rechtssicherheit der Website.
3. Mitwirkung des Kunden
3.1 Der Kunde liefert rechtzeitig die Angaben, Stichworte, Fotos, Logos und Zugänge, die für die Website nötig sind, und benennt eine Prüfadresse für das Formular.
3.2 Rechtstexte liefert der Kunde. Impressum, Datenschutzerklärung und etwa nötige weitere Pflichtangaben stellt er selbst bereit, zum Beispiel mit einem Generator, den er in eigenem Namen bucht, oder über seinen Anwalt. Der Anbieter setzt die Texte ein und liefert dafür eine Liste der eingesetzten Technik. Eine rechtliche Prüfung der Website oder ihrer Inhalte schuldet der Anbieter nicht. Auch ob die Website Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllen muss (BFSG), prüft der Kunde selbst.
3.3 Freigabe je Seite. Der Kunde bestätigt Texte und Bilder jeder Seite vor dem Livegang in Textform, mit dem Satz: „Ich gebe die Seite ‚…‘ in der Fassung vom … mit Texten und Bildern frei. Für die von mir gelieferten Inhalte und die Rechtstexte bin ich verantwortlich.“
3.4 Hosting, Domain und die Dienste für das Formular (etwa ein Cloudflare-Konto und ein Mailversand) laufen im Konto und auf den Namen des Kunden; der Anbieter richtet sie nur ein. Für den Aufbau richtet der Kunde dem Anbieter einen befristeten Zugang ein, etwa ein FTP-Unterkonto oder eine Einladung in sein Konto. Der Anbieter bewahrt keine Zugangsdaten des Kunden auf. Bei der Übergabe wird der Zugang gelöscht, und der Anbieter hält das im Übergabeprotokoll fest.
3.5 Bleibt eine Mitwirkung trotz Erinnerung mit Frist aus, verschieben sich Termine entsprechend. Dauert das länger als acht Wochen, kann der Anbieter die erbrachten Leistungen abrechnen und den Vertrag nach § 643 BGB beenden.
4. Inhalte und Rechte Dritter
4.1 Der Kunde sichert zu, dass er an den gelieferten Inhalten die nötigen Rechte hat. Für Fotos mit Personen sichert er die Einwilligung der Abgebildeten zu. Wird der Anbieter wegen solcher Inhalte von Dritten in Anspruch genommen, stellt der Kunde ihn frei, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. Das gilt nicht, soweit den Anbieter ein Verschulden trifft.
4.2 Für Inhalte, die der Anbieter selbst auswählt – Bilder, Schriften, Code –, steht er dafür ein, dass sie frei von Rechten Dritter genutzt werden dürfen.
5. Abnahme
5.1 Ist die Website fertig, zeigt der Anbieter sie dem Kunden in einer geschützten Vorschau beim Kunden-Hoster und fordert ihn in Textform zur Abnahme auf. Der Kunde nimmt innerhalb von zehn Tagen in Textform ab oder nennt wesentliche Mängel. Unwesentliche Mängel hindern die Abnahme nicht; der Anbieter behebt sie danach.
5.2 Die Website gilt als abgenommen, wenn der Kunde innerhalb der Frist weder abnimmt noch einen wesentlichen Mangel nennt. Darauf weist der Anbieter in der Aufforderung hin (§ 640 Abs. 2 BGB). Ebenso gilt sie als abgenommen, wenn der Kunde sie auf eigenen Wunsch freischaltet und nicht innerhalb von zehn Tagen danach einen wesentlichen Mangel nennt.
5.3 Mit der Abnahme erhält der Kunde den Quelltext als Archiv und ein Übergabeprotokoll: Stand der Seite, gelöschte Zugänge, Hinweis auf nötige Updates und Kontrollen.
6. Vergütung
6.1 Es gilt der Festpreis des Angebots. 50 % sind mit Auftrag fällig, der Rest mit der Abnahme.
6.2 Zusätzliche Leistungen, etwa weitere Korrekturrunden, vergütet der Kunde nach dem Stundensatz des Angebots, abgerechnet je angefangene halbe Stunde. Vorher nennt der Anbieter eine Schätzung.
6.3 Alle Preise sind netto zuzüglich Umsatzsteuer. Zahlungsziel 14 Tage. Rechnungen kommen per E-Mail; der Kunde ist mit PDF einverstanden, solange das Umsatzsteuergesetz dies zulässt.
6.4 Kündigt der Kunde vor der Fertigstellung (§ 648 BGB), erhält der Anbieter die vereinbarte Vergütung abzüglich der ersparten Aufwendungen.
7. Mängel
7.1 Ist die Website bei Abnahme mangelhaft, bessert der Anbieter nach seiner Wahl nach oder liefert neu. Schlägt das zweimal fehl, kann der Kunde zurücktreten oder mindern; Schadenersatz nach Nr. 9.
7.2 Eine Sicherheitslücke, die bei Abnahme schon bestand und dem Stand der Technik widerspricht, ist ein Mangel.
7.3 Kein Mangel sind Abweichungen, die erst nach der Abnahme entstehen, durch:
- Änderungen des Kunden oder Dritter;
- Änderungen beim Hoster;
- neue Browser- oder Gerätefassungen;
- Schwachstellen, die erst nach der Abnahme bekannt werden.
Diese laufend zu beobachten und zu beheben ist Gegenstand eines Betreuungsvertrags (Teil B).
7.4 Mängelansprüche verjähren in einem Jahr ab Abnahme; ist der Kunde kein Unternehmer, in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Das gilt nicht bei:
- Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Arglist;
- einer Garantie;
- Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.
8. Nutzungsrechte
8.1 Mit vollständiger Zahlung räumt der Anbieter dem Kunden an den Arbeitsergebnissen, soweit daran Schutzrechte bestehen, das ausschließliche, zeitlich und räumlich unbeschränkte und übertragbare Recht ein, sie zu nutzen, zu ändern und weiterzugeben. Soweit keine Schutzrechte bestehen, darf der Kunde die Ergebnisse uneingeschränkt nutzen; der Anbieter macht daran keine Rechte geltend. Bis zur Zahlung ist die Nutzung widerruflich gestattet.
8.2 An den Bausteinen der Vorlage, die der Anbieter für mehrere Kunden nutzt, erhält der Kunde ein einfaches Recht, sie für seine Website zu nutzen und zu ändern. Er darf sie nicht für andere Websites nutzen oder weiterverkaufen.
8.3 Schriften und andere freie Bausteine stehen unter ihren eigenen Lizenzen (etwa SIL Open Font License); das Übergabeprotokoll nennt sie.
8.4 Einen Hinweis „Website von Kordo Web“ und die Nennung als Referenz gibt es nur mit Zustimmung des Kunden.
9. Haftung
9.1 Der Anbieter haftet unbeschränkt:
- bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit;
- für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit;
- aus einer Garantie;
- nach dem Produkthaftungsgesetz.
9.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet er nur für die Verletzung wesentlicher Pflichten. Das sind Pflichten, deren Erfüllung den Vertrag erst möglich macht und auf die der Kunde vertrauen darf. Die Haftung ist dann auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
9.3 Außer in den Fällen der Nr. 9.1 haftet der Anbieter für den Verlust von Daten nur in Höhe des Aufwands, sie aus dem Quelltext-Archiv und den Sicherungen des Kunden wiederherzustellen.
9.4 Außer in den Fällen der Nr. 9.1 gilt: Für Angriffe, die eine erst nach der Abnahme bekannt gewordene Schwachstelle nutzen, haftet der Anbieter nur im Rahmen eines Betreuungsvertrags. Für Ausfälle des Hosters oder Domain-Anbieters des Kunden haftet er nicht.
Teil B – Betreuung (Dienstvertrag)
10. Betreuung
10.1 Ein Betreuungsvertrag ist ein eigener Vertrag neben der Erstellung. Der Anbieter schuldet die vereinbarten Tätigkeiten, keinen Erfolg:
- in festen Abständen prüfen, ob die Website erreichbar ist, das Zertifikat gültig ist und das Formular eine Testsendung zustellt;
- Änderungen im Umfang des gebuchten Zeitkontingents vornehmen;
- an Verlängerungen bei Domain und Hosting erinnern.
10.2 Der Anbieter sagt nicht zu, die Website vor Angriffen zu schützen oder dass sie „sicher“ ist. Er sagt zu, sie zu prüfen, zu aktualisieren und zu ändern, wie in Nr. 10.1 beschrieben.
10.3 Nicht genutzte Zeit verfällt am Monatsende. Leistungen darüber hinaus, etwa die Wiederherstellung nach einem Vorfall, vergütet der Kunde nach dem Stundensatz des Angebots.
10.4 Für jeden Eingriff erhält der Anbieter einen befristeten Zugang, der danach gelöscht wird. Muss er dabei auf personenbezogene Daten zugreifen, schließen die Parteien vorher einen Vertrag über die Auftragsverarbeitung.
10.5 Der Betreuungsvertrag läuft auf unbestimmte Zeit und ist von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündbar. Die Vergütung ist monatlich im Voraus fällig. Für die Haftung gilt Nr. 9 entsprechend.
Teil C – Gemeinsame Bestimmungen
11. Datenschutz und Vertraulichkeit
11.1 Für den Aufbau braucht der Anbieter keinen Zugriff auf personenbezogene Daten, die der Kunde verarbeitet. Das Formular der Website schickt Anfragen und, falls gebucht, Kurzbewerbungen direkt an das Postfach des Kunden; der Anbieter sieht sie nicht.
11.2 Beide Seiten behandeln Geschäftsgeheimnisse der anderen Seite vertraulich.
11.3 Ist der Kunde zur Verschwiegenheit verpflichtet, etwa als Arzt, Psychotherapeut, Rechtsanwalt oder Steuerberater, verpflichtet er den Anbieter vor dem ersten Zugang in Textform zur Verschwiegenheit; der Anbieter wirkt daran mit.
12. Schlussbestimmungen
12.1 Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist, soweit zulässig, der Sitz des Anbieters.
12.2 Erklärungen in Textform genügen: an web@kordo-web.de bzw. an die im Angebot genannte Adresse des Kunden.
12.3 Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.